Adhäsivbrücke

Einflügelige metallkeramische Adhäsivbrücke

Der Schwerpunkt der Anwendung von Adhäsivbrücken liegt in der Versorgung von Einzelzahnlücken, die in der Regel von karies- und füllungsfreien Nachbarzähnen begrenzt sind, insbesondere, wenn Einzelzahnimplantate nicht angewendet

werden können oder sollen. Durch eine Adhäsivbrücke sollten im Seitenzahnbereich und im Oberkiefer-Frontzahnbereich nicht mehr als ein Zahn, im Unterkiefer-Frontbereich höchstens vier Schneidezähne ersetzt werden.

Beispiel

Ausgangssituation: Nichtanlage von Zahn 24 + 25.  
Retentive Präparation unter Einbeziehung des Füllungsdefekts mit Abdeckung eines Gummispanntuches.  
  Endsituation nach adhäsivem Einsetzen der Adhäsivbrücke.

Im Seitenzahnbereich wird die Brücke in der Regel auf je einem, die Lücke begrenzenden Pfeilerzahn abgestützt. Einzelne Frontzähne können über einen Klebeflügel als zweigliedrige Anhängerbrücke verankert werden [2, 5, 12]. Im Regelfall sind die vitalen Pfeilerzähne

karies- und füllungsfrei und weisen keine beziehungsweise nur geringe Schmelzabrasionen auf. Sie müssen ausreichende, für die Klebung nutzbare Schmelzflächen aufweisen. Kleine Füllungen, die sich mit dem Gerüst vollständig bedecken lassen, können einbezogen werden.